30. Juni 2025 – Einladung zur Mitgliederversammlung
Einladung zur satzungsgemäßen ordentlichen Bundesmitgliederversammlung der AAK am Montag, 30.06.2025 von 19:00 bis ca. 20:00 Uhr lädt der Vorstand der AAK gemäß § 8, Punkt 3 unserer Satzung alle Vereinsmitglieder herzlich ein. Die Bundesmitgliederversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes (gemäß § 8 Nr. 6 der Satzung) digital als Online-Veranstaltung statt. Die Videokonferenz wird mit BigBlueButton (BBB) durchgeführt. Alle Details entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Datei.
Die Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind – Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen (AAK) – e.V. ist vom Finanzamt Dillenburg als gemeinnützig anerkannt. Der Verein trägt sich finanziell ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse
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