Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

Mit Rat zur Seite

Vielleicht geht es Ihnen nach der Lektüre des vorausgehenden Textes so wie uns im Verlauf der Zusammenstellung dieser Broschüre: Eine nicht gelinde Verzweiflung überfällt denjenigen, der sich nun mit kritischen Augen in seinem Wohnumfeld umsieht.

Wer Kinder hat, macht sich noch mehr Sorgen: Im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht nehmen Kinder mehr verschmutzte Atemluft, mehr verunreinigte Nahrung, mehr Staub (über Finger und Mund) auf; sie kommen auch mit vielen Gegenständen in direkteren Kontakt.

Wenn in einem Haus oder Raum mehrere Quellen eines Schadstoffes sind, addiert sich die Menge natürlich auf, auch wenn die einzelnen Quellen nur geringe Mengen abgeben, die unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen.

Verschiedene Schadstoffe in jeweils geringer Menge können ihre Wirkung in Kombination miteinander steigern, so dass man von einem Kombinationseffekt spricht.

Stellen Sie sich vor, wieviele Kombinationsmöglichkeiten es gibt, wenn man von 48.000 chemischen Stoffen im Bau- und Wohnbereich ausgeht. Die gesundheitlichen Auswirkungen können kaum jemals vollständig untersucht werden. Allein um die Kombinationswirkung von je zwei der 200 Stoffe festzustellen, die man in der Raumluft von Neubauten gefunden hat, müssten 19.900 Einzeluntersuchungen angestellt werden! Die Hilfestellung, die also von wissenschaftlicher Seite hier zu erwarten ist, ist von vorneherein sehr begrenzt.

Das macht nachvollziehbar, dass einige Wissenschaftler von einer "Überforderung" oder vom "Umkippen" (13) des Organismus sprechen, die in der Zunahme verschiedener Erkrankungen resultiert, wenn es auch für die genauen Verursachungsmechanismen erst ansatzweise Erklärungen gibt.

Sehr viel vorsichtiger würde die Industrie sicherlich mit der Verarbeitung unbekannter Stoffe sein, wenn das Produkthaftungsgesetz geändert würde: denn immer noch liegt die Beweislast auf der Seite derjenigen, die gesundheitliche Schäden davontragen und nicht beim Hersteller (15), wie dies in anderen Ländern der Fall ist.

Was aber kann der Einzelne in dieser verfahrenen Situation tun?

Besonders Kinderzimmer, Schlafzimmer und Küche sollten mit sorgfältiger Überlegung eingerichtet werden.

 

Durch kritisches Verbraucherverhalten, Fragen an die Händler, Abstand vom Kauf der Gegenstände, deren Inhaltsstoffe nur oberflächlich angegeben sind, wird sich in Zukunft vielleicht einiges ändern – vorausgesetzt, genügend andere Bürger verhalten sich ebenso. Ärzte müssen übrigens neuerdings alle Fälle dem Bundesgesundheitsamt melden, die mit Einatmen, Einnehmen oder Berührung eines gefährlichen Stoffes in Zusammenhang stehen.

1. Verdacht auf Wohngifte

Der nachfolgende Text und die Abbildung sind Auszüge aus dem Artikel "Verbraucherrecht", Öko-Test-Magazin 1/1992, die wir mit freundlicher Genehmigung des Öko-Test-Magazins abdrucken.

  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass Gifte in der Wohnung sind, ist es wichtig, Beweise zu sammeln: Halten Sie Geruchsbelästigungen und Krankheitsanzeichen schriftlich fest, heben Sie Arztatteste, Verpackungen und Beipackzettel des problematischen Produkts auf.
  • Zur Klärung des Verdachts sollten Sie Schadstoffmessungen durchführen lassen. Dies machen Umweltbehörden, Gesundheitsämter oder private Institute. Zahlen muss der Verbraucher.
  • Teilen Sie dem Hersteller bzw. Vermieter so bald wie möglich die Tatsachen mit. Wer stillschweigend wohnen bleibt, verliert seine Ansprüche.
  • Wenn die Gegenseite kein Entgegenkommen zeigt, lassen Sie sich beraten, wie weiter vorgegangen werden soll. Mietervereine und Selbsthilfegruppen kennen spezialisierte Umweltanwälte.
  • Der Anwalt wird entscheiden, ob Messwerte und andere Beweise in einem Prozess Aussicht auf Erfolg bieten.
  • Die Klage wird beim Zivilgericht erhoben: Dort können Mietminderung, Instandsetzung und Schadensersatz gefordert werden. Da Ersatzansprüche in der Regel nach sechs Monaten verjähren, Krankheiten häufig aber erst später auftreten, sollte auch eine Feststellungsklage erhoben werden. Damit können auch später noch Ansprüche gestellt werden. Bei krankmachenden Produkten können Sie die Erstattung des Kaufpreises und/oder Schmerzensgeld fordern.
  • Für Schadstoffe, die im Laufe der Zeit ausgasen, sollten Sie beim Gericht ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren beantragen. Dann werden die erforderlichen, amtlich anerkannten Messungen sofort durchgeführt.
  • Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, sind Sie kostenmäßig aus dem Schneider. Sie kommt für Kosten aber nur dann auf, wenn sie schon vor dem "Ereignis" abgeschlossen wurde. Ohne Versicherung sollten Sie Ihre Erfolgschancen sorgfältig mit dem Anwalt oder Rechtsberater abwägen.
  • Wenn Sie wenig verdienen, können Sie beim Gericht Prozeßkostenhilfe beantragen.
  • Hier gibts Hilfe: Interessengemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten und PER-Initiative

2. Checkliste Wohngifte

Dieser Fragebogen soll Ihnen helfen, herauszufinden, ob andauernde Gesundheitsstörungen, für die Sie bislang keine Ursache gefunden haben, möglicherweise auf Giftstoffe in Ihrer Wohnung zurückzuführen sind.

Welche der genannten Gesundheitsbeeinträchtigungen haben Sie bei sich oder Ihren Familienangehörigen festgestellt:

Kopfschmerzen Bronchitis
Unwohlsein (Magen/Darm) Atemnot
Allergien Depressionen
Nervosität Herz-Kreislaufstörungen
Leber- oder Nierenfunktionsstörungen Hautveränderungen
Haarausfall Infektionsanfälligkeit
Entzündungen (Bindehaut, Rachen) Durstgefühl

Hat sich an Ihrer Wohnumgebung in den Jahren vor dem Auftreten der Beschwerden etwas geändert, z.B. durch Umzug, Umbau, Renovierung, neue Einrichtung?
O  Ja
O  Nein

Wurden größere Mengen Holzschutzmittel in Innenräumen verwendet (Holzbalken, Holzverkleidung, Möbel in Schlaf-, Wohn- oder Kinderzimmern)?
O  Ja
O  Nein

Sind bei Ihnen Spanplatten (auch Möbel) oder Isolier- bzw. Ortsschäume verwendet worden?
O  Ja
O  Nein

Sind die eingesetzten Holzschutzmittel vor 1980 gekauft worden?
O  Ja
O  Nein

Leben Sie in einem Fertighaus, bei dem Fußböden, Decken oder Wände oder größere Einrichtungsgegenstände aus Spanplatten sind oder mit Isolier- oder Ortsschäumen gearbeitet wurde?
O  Ja
O  Nein

Befindet sich in der Nähe oder sogar im selben Haus eine chemische Reinigung?
O  Ja
O  Nein


Haben Sie bei längerer Abwesenheit aus ihrer Wohnung eine Linderung bestimmter Beschwerden (Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Hautbeschwerden) feststellen können?
O  Ja
O  Nein
 

Haben Sie bei Haustieren krankhafte Veränderungen feststellen können oder sind Zimmerpflanzen eingegangen?
O  Ja
O  Nein

Haben Sie ihren Verdacht auf Wohngiftschädigung mit ihrem Arzt besprochen und hält er dies für eine mögliche Ursache ihrer Krankheit?
O  Ja, er hat den Verdacht geäußert.
O  Nein, er hat die Gefahren mit mir besprochen und ausgeschlossen.

Konnten Sie bei fehlender Belüftung (z.B. durch Abwesenheit oder in Schränken) einen stechenden, reizenden Geruch wahrnehmen?
O  Ja
O  Nein

Wenn Sie die meisten Fragen mit nein beantworten konnten, dürften Sie wahrscheinlich nicht an den Ausdünstungen von Wohngiften leiden. Trotzdem sollten Sie in der Zukunft in Ihrem Interesse bei Renovierungen, aber auch beim Kauf neuer Möbel und Heimtextilien vorsichtig sein. Denn vieles, was auf dem Markt, insbesondere im Heimwerkerbereich, angeboten wird, kann Ihnen ein giftiges Zuhause bescheren.

Wenn Sie die meisten Fragen mit ja beantwortet haben, liegt der Verdacht nahe, dass Ihr Wohlbefinden durch Formaldehyd, Giftstoffe aus Holzschutzmitteln, Farben, Lacken oder anderen Materialien beeinträchtigt ist. In den folgenden Kapiteln finden Sie Informationen zu den wichtigsten Schadstoffquellen im häuslichen Bereich. Beachten Sie die Sanierungshinweise, vieles können Sie selber machen. Rat und Hilfe können Sie in vielen Städten auch bei Baubiologen oder baubiologischen Fachgeschäften erhalten (im Branchenfernsprechbuch nachschlagen). Nehmen Sie aber gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auf die leichte Schulter, sprechen Sie Ihren Hausarzt gezielt auf Wohngifte an. Wenn er Ihnen nicht weiterhelfen kann, fragen Sie einen der im Anhang genannten Spezialisten um Rat.

Weiterführenden Rat erhalten Sie ebenfalls bei der Verbraucher Initiative e.V. oder bei der Interessengemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten. Dort können Ihnen weitere Spezialisten vermittelt werden, ebenso – bei eventuellen Schadensersatzansprüchen – Kontakte zu spezialisierten Rechtsanwälten.

Die Ausführungen "Checkliste Wohngifte" sind aus Cruse, A.: Dicke Luft – Ratgeber gegen Gifte in der Wohnraumluft" (25) entnommen. Bezug über die Verbraucher Initiative e.V.

Wir danken der Verbraucher Initiative für die freundliche Erlaubnis zum Abdruck.