Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

Rangfolge von Schutzmaßnahmen

Um Dich vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren zu schützen, muss vor allem der Unternehmer entsprechende Maßnahmen ergreifen ("T"- und "O"-Maßnahmen).

Hierbei ist die Reihenfolge

  1. Technische Schutzmaßnahmen
    vor
  2. Organisatorischen Schutzmaßnahmen
    vor
  3. Persönlichen Schutzmaßnahmen

einzuhalten.

 

Diese Reihenfolge ist durch § 4 – Persönliche Schutzausrüstung – der Unfallverhütungsvorschrift 1.0 Allgemeine Vorschriften und § 19 – Rangfolge der Schutzmaßnahmen – der Gefahrstoffverordnung festgelegt.