Rangfolge von Schutzmaßnahmen
Um Dich vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren zu schützen, muss vor allem der Unternehmer entsprechende Maßnahmen ergreifen ("T"- und "O"-Maßnahmen).
Hierbei ist die Reihenfolge
- Technische Schutzmaßnahmen
vor - Organisatorischen Schutzmaßnahmen
vor - Persönlichen Schutzmaßnahmen
einzuhalten.
Diese Reihenfolge ist durch § 4 – Persönliche Schutzausrüstung – der Unfallverhütungsvorschrift 1.0 Allgemeine Vorschriften und § 19 – Rangfolge der Schutzmaßnahmen – der Gefahrstoffverordnung festgelegt.