Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

Tipps aus dem Rechtsbereich

Wenn aufgrund einer Überempfindlichkeit gegen Hausstaub bzw. Milbenallergenen eine Sanierung des Schlaf- und Wohnbereiches notwendig wird, ist mit einigen Kosten zu rechnen. Um zumindest einen Teil der Ausgaben erstattet zu bekommen, sollte man sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Gebenenfalls können entstandene Kosten auch als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Genauere Informationen und Tipps sind dem AAK-Merkblatt "Sonderinfo Recht – Sozial- und steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Allergien" zu entnehmen.

Speziell zur Frage der Kostentragung bei der Anschaffung von milbendichten Bezügen informiert ein Merkblatt (Nr. 62), das in der AAK-Geschäftstelle angefordert werden kann.