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Satzung der AAK

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(16 Seiten, PDF, 975 kB)

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Die Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind – Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen (AAK) – e.V. ist vom Finanzamt Dillenburg als gemeinnützig anerkannt. Der Verein trägt sich finanziell ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse