Wer kann AAK-Mitglied werden?
Mitglied kann jeder werden, der die Ziele und den Zweck der Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind e.V. unterstützt.
Ordentliche Mitglieder
Betroffene Eltern können als ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht aufgenommen werden.
Der Jahresmindestmitgliedsbeitrag beträgt EUR 25,–.
Eltern, die eine Mitgliedschaft auch dann, wenn ihre Kindern die Erkrankung im Griff haben oder erwachsen sind, fortsetzen möchten, können dies auch zu einem günstigeren Jahresmindestmitgliedsbeitrag.
Fördermitglieder
Unterstützt wird die AAK in ihrer gemeinnützigen und mildtätigen Arbeit auch von Fördermitgliedern.
Einzelpersonen oder Firmen gehen eine Fördermitgliedschaft ein, um die Ziele der AAK zu fördern und zu unterstützen, ohne aktives Stimmrecht zu haben.
Sie möchten AAK-Mitglied werden?
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind bei der Steuererklärung abzugsfähig.
Spendenkonto
VR Bank Lahn-Dill eG, IBAN: DE81 5176 2434 0061 8565 10; BIC: GENODE51BIK
Freistellungsbescheid vom 10.11.2021, gültig bis 31.12.2024 (Veranlagungszeitraum 2017–2019) zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für Steuernummer 09 250 57341: Download PDF
... "Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO."
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ... auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ... auszustellen.