Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

2023

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen gemäß § 20h Sozialgesetzbuch V.

Gefördert wird die AAK in diesem Rahmen in 2023 von:


GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Die Bundesverbände der Krankenkassen haben sich zur pauschalen, gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfeorganisationen zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zusammengeschlossen. Dies sind:

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin,
  • der AOK-Bundesverband GbR, Berlin,
  • der BKK Dachverband e.V., Berlin,
  • der IKK e.V., Berlin,
  • die Knappschaft,
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG, Kassel.

Die Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. 
Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen.

Institutionelle Förderung/ Bewilligter Betrag: 60.000,- €


Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

Nach der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 20h SGB V können die Krankenkassen und ihre Verbände ihre Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Deshalb fördern viele Krankenkassen/-verbände neben ihrem Beitrag zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zusätzlich die gesundheitlichen Aktivitäten der Selbsthilfe auch krankenkassenindividuell.

 

BKK-Dachverband

 „Fit für die Zukunft -ein umfassender Entwicklungsprozess“

AAK e.V.- fit für die Zukunft- ein umfassender organisationaler Entwicklungsprozess in der gesundheitlichen Selbsthilfe

Bewilligter Betrag: 27.602,- €
Kostenneutral verlängert

 

AOK-Bundesverband

Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Situation von Kindern und Erwachsenen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten bei der außerhäuslichen Verkostung

Bewilligter Betrag: 21.675,– €
Kostenneutral verlängert

 

 

Techniker Krankenkasse

PWA

Erstellen einer neuen responsiven und barrierefreien AAK-Website als Progressive Web-App (PWA), um dem geänderten Nutzerverhalten der Website-Besucher gerecht zu werden und auch mobile Selbsthilfe zu ermöglichen. Um auch den 15 % der Weltbevölkerung, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben, eine Chance zu bieten, die benötigten Informationen zu erhalten, sollte die Website barrierefrei sein. Die Inhalte müssen attraktiver gestaltet werden durch mehr Auflockerung, z.B. durch dafür erstellte eigene Fotos und Infografiken.

Bewilligter Betrag für 2021: 35.435,18 €
Kostenneutral verlängert

 

 

DAK Gesundheit

Starke Familien – Starke Kinder

Zielsetzung:

  • Beitrag leisten für bewusste und gesunde Lebensbedingungen für die gesamte Bevölkerung
  • Familien aus der Rolle der Verzweiflung und individuellen Rechtfertigung holen
  • Entwicklung eines „regionalen Hilfekatalogs“ für die betroffenen Familien, der die kommunal vorhandenen Hilfsmöglichkeiten im Lahn-Dill-Kreis und im Kreis Gießen aufzeigt; ggf. Erweiterung auf den Kreis Fulda und den Kreis Nordhorn
  • Aufarbeitung des Problemfeldes „Familienselbsthilfe“ als besondere Form der Selbsthilfe, die durch die Einbeziehung Minderjähriger unterschiedliche Informationslevel benötigt und juristische Besonderheiten berücksichtigen muss
  • Einbindung verschiedener weiterer Organisationen.

Bewilligter Betrag: 13.070,- €
Kostenneutral verlängert

 

Gesetzliche Selbsthilfeförderung

Die AAK initiiert ein MITMACHNetz mit allen und für alle, denen es wichtig ist, dass es den Kindern mit Allergien und Ihren Familien besser geht. In diesem MITMACHNetz können alle Beteiligten Erfahrungen, Lebensfreude und Lebensnöte teilen sowie miteinander und voneinander lernen. In diesem MITMACHNetz haben alle Themen Platz, die Familien wichtig sind: Gesundheit, Umwelt, Alltag, Prävention und Kinderrechte. Diese Themen werden hier angestoßen, diskutiert und vorangebracht.

 


2022

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen gemäß § 20h Sozialgesetzbuch V.

Gefördert wird die AAK in diesem Rahmen in 2022 von:


GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Die Bundesverbände der Krankenkassen haben sich zur pauschalen, gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfeorganisationen zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zusammengeschlossen. Dies sind:

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin,
  • der AOK-Bundesverband GbR, Berlin,
  • der BKK Dachverband e.V., Berlin,
  • der IKK e.V., Berlin,
  • die Knappschaft,
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG, Kassel.

Die Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. 
Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen.

Institutionelle Förderung/ Bewilligter Betrag: 60.000,- €


Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

Nach der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 20h SGB V können die Krankenkassen und ihre Verbände ihre Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Deshalb fördern viele Krankenkassen/-verbände neben ihrem Beitrag zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zusätzlich die gesundheitlichen Aktivitäten der Selbsthilfe auch krankenkassenindividuell.

 

BKK-Dachverband

 „Fit für die Zukunft -ein umfassender Entwicklungsprozess“

AAK e.V.- fit für die Zukunft- ein umfassender organisationaler Entwicklungsprozess in der gesundheitlichen Selbsthilfe

Bewilligter Betrag: 27.602,- €

 

AOK-Bundesverband

Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Situation von Kindern und Erwachsenen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten bei der außerhäuslichen Verkostung

Bewilligter Betrag: 21.675,– €
Kostenneutral verlängert

 

 

Techniker Krankenkasse

PWA

Erstellen einer neuen responsiven und barrierefreien AAK-Website als Progressive Web-App (PWA), um dem geänderten Nutzerverhalten der Website-Besucher gerecht zu werden und auch mobile Selbsthilfe zu ermöglichen. Um auch den 15 % der Weltbevölkerung, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben, eine Chance zu bieten, die benötigten Informationen zu erhalten, sollte die Website barrierefrei sein. Die Inhalte müssen attraktiver gestaltet werden durch mehr Auflockerung, z.B. durch dafür erstellte eigene Fotos und Infografiken.

Bewilligter Betrag für 2021: 35.435,18 €
Kostenneutral verlängert

 

 

DAK Gesundheit

Starke Familien – Starke Kinder

Zielsetzung:

  • Beitrag leisten für bewusste und gesunde Lebensbedingungen für die gesamte Bevölkerung
  • Familien aus der Rolle der Verzweiflung und individuellen Rechtfertigung holen
  • Entwicklung eines „regionalen Hilfekatalogs“ für die betroffenen Familien, der die kommunal vorhandenen Hilfsmöglichkeiten im Lahn-Dill-Kreis und im Kreis Gießen aufzeigt; ggf. Erweiterung auf den Kreis Fulda und den Kreis Nordhorn
  • Aufarbeitung des Problemfeldes „Familienselbsthilfe“ als besondere Form der Selbsthilfe, die durch die Einbeziehung Minderjähriger unterschiedliche Informationslevel benötigt und juristische Besonderheiten berücksichtigen muss
  • Einbindung verschiedener weiterer Organisationen.

Bewilligter Betrag: 13.070,- €

Stand: 06.04.2022

 

 

 

2020

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen gemäß § 20h Sozialgesetzbuch V.

Gefördert wird die AAK in diesem Rahmen in 2020 von:


GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Die Bundesverbände der Krankenkassen haben sich zur pauschalen, gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfeorganisationen zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zusammengeschlossen. Dies sind:

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin,
  • der AOK-Bundesverband GbR, Berlin,
  • der BKK Dachverband e.V., Berlin,
  • der IKK e.V., Berlin,
  • die Knappschaft,
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG, Kassel.

Die Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. 
Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen.

Institutionelle Förderung/ Bewilligter Betrag: 29.000,- €


Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

Nach der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 20h SGB V können die Krankenkassen und ihre Verbände ihre Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Deshalb fördern viele Krankenkassen/-verbände neben ihrem Beitrag zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zusätzlich die gesundheitlichen Aktivitäten der Selbsthilfe auch krankenkassenindividuell.

 

BKK-Dachverband

Selbsthilfe bewegen – Organisationsberatung

Bewilligter Betrag: 9.500,34 €
Kostenneutral Verlängert

 

AOK-Bundesverband

Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Situation von Kindern und Erwachsenen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten bei der außerhäuslichen Verkostung

Bewilligter Betrag: 21.675,– €
Kostenneutral Verlängert

 

 

Techniker Krankenkasse

PWA

Erstellen einer neuen responsiven und barrierefreien AAK-Website als Progressive Web-App (PWA), um dem geänderten Nutzerverhalten der Website-Besucher gerecht zu werden und auch mobile Selbsthilfe zu ermöglichen. Um auch den 15 % der Weltbevölkerung, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben, eine Chance zu bieten, die benötigten Informationen zu erhalten, sollte die Website barrierefrei sein. Die Inhalte müssen attraktiver gestaltet werden durch mehr Auflockerung, z.B. durch dafür erstellte eigene Fotos und Infografiken.

Bewilligter Betrag für 2020: 35.568,20 €
Kostenneutral Verlängert

 

 

DAK Gesundheit

Starke Familien – Starke Kinder

Bewilligter Betrag: 13070,- €

 

2019

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen gemäß § 20h Sozialgesetzbuch V.

Gefördert wird die AAK in diesem Rahmen in 2019 von:


GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Die Bundesverbände der Krankenkassen haben sich zur pauschalen, gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfeorganisationen zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zusammengeschlossen. Dies sind:

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin,
  • der AOK-Bundesverband GbR, Berlin,
  • der BKK Dachverband e.V., Berlin,
  • der IKK e.V., Berlin,
  • die Knappschaft,
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG, Kassel.

Die Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. 
Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen.

Institutionelle Förderung / Bewilligter Betrag: 28.000,– €


Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

Nach der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 20h SGB V können die Krankenkassen und ihre Verbände ihre Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Deshalb fördern viele Krankenkassen/-verbände neben ihrem Beitrag zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zusätzlich die gesundheitlichen Aktivitäten der Selbsthilfe auch krankenkassenindividuell.

 

BKK-Dachverband

Selbsthilfe bewegen – Organisationsberatung

Bewilligter Betrag: 9.500,34 €

 

AOK-Bundesverband

Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Situation von Kindern und Erwachsenen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten bei der außerhäuslichen Verkostung

Bewilligter Betrag: 21.675,– €

 

 

Techniker Krankenkasse

PWA

Erstellen einer neuen responsiven und barrierefreien AAK-Website als Progressive Web-App (PWA), um dem geänderten Nutzerverhalten der Website-Besucher gerecht zu werden und auch mobile Selbsthilfe zu ermöglichen. Um auch den 15 % der Weltbevölkerung, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben, eine Chance zu bieten, die benötigten Informationen zu erhalten, sollte die Website barrierefrei sein. Die Inhalte müssen attraktiver gestaltet werden durch mehr Auflockerung, z.B. durch dafür erstellte eigene Fotos und Infografiken.

Bewilligter Betrag für 2020: 35.568,20 €
Kostenneutral verlängert

 

 

 

2018

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen gemäß § 20h Sozialgesetzbuch V.

Gefördert wird die AAK in diesem Rahmen in 2018 von:


GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Die Bundesverbände der Krankenkassen haben sich zur pauschalen, gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfeorganisationen zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zusammengeschlossen. Dies sind:

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek),
  • der AOK-Bundesverband, GbR,
  • der BKK Dachverband e.V.,
  • der IKK e.V.,
  • die Knappschaft,
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Die Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. 
Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen.

Institutionelle Förderung /Bewilligter Betrag: 23.000,– €


Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

Nach der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 20h SGB V können die Krankenkassen und ihre Verbände ihre Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Deshalb fördern viele Krankenkassen/-verbände neben ihrem Beitrag zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zusätzlich die gesundheitlichen Aktivitäten der Selbsthilfe auch krankenkassenindividuell.


Techniker Krankenkasse

Neuausrichtung der Webinare unter Berücksichtigung der Untersuchung der Universität Hamburg

Bewilligter Betrag: 17.633,90 €
 

Weiterentwicklung und Ausweitung des Onlineangebots der AAK durch das Forum für Familien mit allergiekranken Kindern

Bewilligter Betrag: 27.258,70 €

 

DAK Gesundheit

Betroffene Eltern deutschlandweit. Vernetzung, Erreichung und Begleitung solcher im Kontext der Selbsthilfe

Bewilligter Betrag: 7.800,– €

BKK-Dachverband

Optimierung der Erreichbarkeit von Kindern und Jugendlichen bei dem Informationstransfer im Internet – Teil 2

Bewilligter Betrag: 21.890,– €

Selbsthilfe bewegen

Bewilligter Betrag: 4.462,66 €

 

AOK-Bundesverband

Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Situation von Kindern und Erwachsenen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten bei der außerhäuslichen Verkostung

Bewilligter Betrag: 10.000,– €

 


Die AAK wurde auch im Jahr 2017 öffentlich gefördert von der GKV – Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20h SGB V.

Der GKV – Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe – Bund – gehören an:


AAK-Projekte 2018

AAK-Projekte 2019