Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

Vorwort

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Bundesgeschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind – Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V. wird immer wieder mit Fragen zu den hier behandelten Themen konfrontiert. Häufig stehen diese Fragen im Zusammenhang mit immensen finanziellen Aufwendungen, die durch die Erkrankung des Kindes bedingt sind.

Die vorliegende Schrift ist der Versuch, eine Übersicht über die derzeitige Rechtslage in den wichtigsten für uns relevanten Rechtsbereichen zu schaffen. Die Bearbeitung der ersten Auflage erfolgte durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der AAK und MitarbeiterInnen der Bundesgeschäftsstelle, die hier vorliegende Ausgabe wurde überarbeitet.

Da die aktuelle Rechtssituation für einige unserer Problemstellungen individuelle Lösungen vorsieht, ist in diesem Bereich oft mühevolle Kleinarbeit erforderlich, um aufgrund der vorliegenden Sachverhalte die legitime Anerkennung durchzusetzen. Wir möchten mit dieser Schrift helfen, die Argumente zu formulieren, die Ihnen die notwendigen Schritte erleichtern.

Neben der Erarbeitung von aktuellem Informationsmaterial über die momentane Rechtslage versteht die AAK ihre Aufgabe auch darin, in politischen Aktivitäten auf eine Verbesserung hinsichtlich der Teilbereiche in der Gesetzgebung hinzuwirken, was abzuwarten ist.

Wir weisen an dieser Stelle noch ausdrücklich darauf hin, dass wir mit den hier behandelten Themen weder einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, noch die Inanspruchnahme von Fachberatung ersetzen können und wollen.

Selbstverständlich soll das vorliegende Sonderinformationsblatt auf dem aktuellen Stand der Rechtslage gehalten sowie um weitere Themen ergänzt werden. Wir bitten Sie daher um konstruktive Ergänzungen bezüglich der speziellen Rechtsprobleme allergiekranker Kinder. Ferner bitten wir Sie, uns zu dieser Thematik eventuell ergangene Urteile und Entscheidungen von Gerichten, Krankenkassen, Sozialhilfeträgern etc. zur Verfügung zu stellen.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie in den entsprechenden Institutionen vor Ort verständige Gesprächspartner antreffen und Ihnen der doch meist beschwerliche Rechtsweg erspart bleibt.

Wir möchten an dieser Stelle den Eltern sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verschiedener Institutionen ganz herzlich danken, die durch ihr Engagement das Erscheinen dieser überarbeiteten Schrift aus der Reihe "Eltern für Eltern" mit ermöglicht haben und die wir bei Bedarf um Rat fragen konnten.

Vorstand der AAK

Herborn, im Dezember 1996