Leistungen nach den Beihilfevorschriften
Für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst sowie Versorgungsempfänger des Bundes gelten die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften – BhV). Die BhV des Bundes gelten aufgrund entsprechender Bestimmungen auch in den Ländern Bayern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, mit einigen Abweichungen auch in Baden-Württemberg, Hamburg und im Saarland.
Die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben eigene Beihilferegelungen. In den einzelnen Beihilfeverordnungen ist festgelegt, welche Maßnahmen und Mittel beihilfefähig sind (siehe auch die entsprechenden Leistungskataloge, Beihilfefibeln usw.).