Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, haben in der Regel die Möglichkeit, bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Grundlage für Ansprüche gegen das private Versicherungsunternehmen ist der privatrechtliche Versicherungsvertrag, dem in der Regel die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (Musterbedingungen) zu Grunde liegen.

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages empfiehlt es sich gerade für Eltern chronisch kranker Kinder, die Versicherungsbedingungen dahingehend zu prüfen, inwieweit Ausschlusstatbestände bestehen. Beispielsweise werden nach unserer Erfahrung Kinder, die einen Behindertenstatus haben, nicht aufgenommen. Auch die Kenntnis der Privatversicherung, dass in früheren Zeiten eine Neurodermitis vorlag, führt dazu, dass die Person nicht in die Versicherung aufgenommen wird.

In der Regel kommt auch bei den privaten Krankenversicherungen eine Kostenerstattung nur dann in Betracht, wenn die Heilbehandlung den Grundsätzen der Schulmedizin entspricht.

Hinweis: Nur Verträge abschließen, die auch Reha- und Kurmaßnahmen abdecken.