Hiermit lädt der Vorstand der AAK gemäß § 8, Punkt 3 unserer Satzung vom 14.12.2015 alle Vereinsmitglieder herzlich ein zur
Ordentlichen Bundesmitgliederversammlung am Samstag, den 29. Juni 2019 um 15.00 Uhr im Haus der Vereine / Alte Färberei in 35745 Herborn, Mühlbach 5–7.
Bitte informieren Sie den Vorstand per E-Mail an vorstand@aak.de, postalisch oder telefonisch, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen.
Vorläufige Tagesordnung
- Begrüßung (Herr Prof. Dr. Schweisfurth)
- Wahl der Versammlungsleitung
- Bericht des Vorstands 2018 und
Ausblick auf die künftigen Vorhaben ab 2019 (Herr Prof. Dr. Schweisfurth, Frau Stock) - Diskussion
- Kassenbericht 2018 (NN)
- Bericht zur Kassenprüfung (NN)
- Anfragen zum Kassenbericht
- Entlastung des Bundesvorstands
- Änderung der Vereinssatzung* (Herr Prof. Dr. Schweisfurth)
- Ergänzung zu § 4
7. Personen, die sich um den Verein als Vereinsvorsitzende in herausragender Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Ehrenvorsitzende sind stimmberechtigte ordentliche Mitglieder, aber nicht beitragspflichtig.
Über den Vorschlag auf Ernennung zum Ehrenvorsitzenden entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Wahl erfordert eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. - Änderung § 7 d): Statt "der Bundesfachbeirat" neu "der wissenschaftliche Beirat"
- Änderung Überschrift § 12: Statt "Bundesbeirat ..." neu "Wissenschaftlicher Beirat ..."
- Ergänzung zu § 4
- Abstimmung über die Satzungsänderung (Versammlungsleitung)
- Wahl des Bundesvorstands (Versammlungsleitung)
> Bundesvorsitz (Kandidat*in NN)
> stellvertretende*r Bundesvorsitz (Kandidat*in NN)
> Kassierer*in (Kandidat*in NN)
> Schriftführer*in (Kandidat*in NN)
> Beisitzer*in (Kandidat*in NN)- Vorstellung der Kandidat*innen
- Wahl Bundesvorsitz
- Wahl stellvertretende*r Bundesvorsitz
- Wahl des/der Kassierer*in
- Wahl des/der Schriftführer*in
- Wahl eines/r Beisitzers*in
- Wahl eines/r Kassenprüfers*in
- Verschiedenes
- Schlusswort (Bundesvorsitzende*r)
Interesse an einem Vorstandsamt bitte baldmöglichst melden – Anträge bitte bis zum 14. Juni 2019 an den Bundesvorstand der AAK schriftlich: Augustastraße 20, 35745 Herborn oder per E-Mail an vorstand@aak.de richten.