Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

Aufarbeitung der Bundestagsdrucksache 18/11886 18. Wahlperiode 06.04.2017

  Allgemein

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

Worum ging es? (eingebrachte Anträge)

Im Wesentlichen ging es um ein Anliegen, das in Form zweier Anträge eingebracht wurde. Zum Einen ging es darum, Kinderrechte auch gesetzlich in unserer Verfassung zu verankern.

Obwohl Deutschland schon vor über 20 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der in diesem Dokument festgeschriebenen Kinderrechte verpflichtet hat, sind Kinder in Deutschland keine Grundrechtsträger im verfassungsrechtlichen Kontext! Im Hinblick auf die unserer Verfassung als unveränderlich vorangestellten Grundrechte sind Kinder keine Rechtssubjekte.

Ziel des Antrags und auch der eingebrachten Petition war es, Kinderrechte in unserem Deutschen Grundgesetz festzuschreiben, damit sich Kinder nicht nur praktisch, sondern auch faktisch auf diese Rechte berufen können.

Weiterhin zielte der Antrag darauf ab, auf Bundesebene das Amt eines Kinder(rechte)beauftragten einzuführen, der mit gewissen Befugnisse ausgestattet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kontrollieren und koordinieren solle.

Diese Forderungen wurden in zwei Anträge gefasst, die von der Linkspartei und Bündnis90/Die Grünen zur Abstimmung vor den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gebracht wurden.


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Anmerkung: Die angesprochene Petition wurde von der DAKJ – Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin auf den Weg gebracht.