Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

Ärztliche Untersuchungen …

… nach dem Jugendarbeitsschutz-Gesetz

Solltest Du zu Beginn Deiner Berufsausbildung noch keine 18 Jahre alt sein, so musst Du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch von einem Arzt untersucht werden. Hierbei wird auch Deine allergische Erkrankung berücksichtigt. Nach Möglichkeit sollte diese Untersuchung Dein Dich behandelnder Arzt durchführen. Er kann evtl. auch weitere Ärzte, z.B. für Haut- oder Atemwegserkrankungen, beteiligen. Die ärztliche Untersuchung soll sicherstellen, daßss Deine Gesundheit durch die Berufsausbildung nicht gefährdet wird. Der durchführende Arzt muss dies auch Deinen Personensorgeberechtigten und dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Enthält diese Bescheinigung einen Vermerk über Arbeiten, durch deren Ausführung er Deine Gesundheit für gefährdet hält, so darfst Du zu Deinem gesundheitlichen Schutz mit solchen Arbeiten nicht beschäftigt werden.
 

… von anderen Ärzten

Im Rahmen der Berufswahl und Bewerbungen können auch noch ärztliche Untersuchungen des jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes, des Schularztes, eines Arztes des Arbeitsamtes und von Betriebsärzten der vorgesehenen Ausbildungsstätte, wo Du Dich beworben hast, erfolgen.

Bei allen Untersuchungen solltest Du offen über Deine allergischen Erkrankungen sprechen.

Wie schon beschrieben, hat es keinen Zweck, hier etwas zu verheimlichen, denn Dein Körper verträgt sicherlich eine gewisse Zeit den Umgang mit Allergenen, aber irgendwann kommt es dann zu den vielen möglichen Reaktionen und oft ist es dann zu spät und auch ein "geschützter" Umgang mit dem Allergen ist gesundheitlich nicht mehr zu verantworten.

Wir hoffen, dass Du diese Informationen bei Deiner Berufswahl berücksichtigst, damit Du möglichst lange Deinen Beruf ausüben kannst.

 

Du musst aber auch bereit sein, mit allen Deinen Möglichkeiten zu verhindern, dass Allergene in und an Deinen Körper gelangen. Diese persönlichen Schutzmaßnahmen wie z.B. Haut- oder Atemschutz sind neben den betrieblichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen wesentliche Voraussetzung, dass Du lange Deinen Beruf ausüben kannst. Wesentliche Schutz-Möglichkeiten werden später dargestellt.

 

Wir hoffen auch auf Verständnis für Deine gesundheitliche Situation bei Deiner Ausbildungsstätte, denn bei vorhandener Eignung für den Ausbildungsberuf sollen auch die unverschuldet von dieser chronischen Erkrankung betroffenen Schülerinnen und Schüler, soweit es gesundheitlich zu verantworten ist, die Möglichkeit erhalten, den Beruf ihrer Neigung und Wahl sowie eine qualifizierte und zukunftsorientierte Berufsausbildung bei Anwendung erforderlicher Schutz-Maßnahmen zu absolvieren. (Finanzielle Hilfen werden evtl. vom Arbeitsamt oder der Hauptfürsorgestelle für Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers gegeben.)

Die Lösung des Problems darf aber nicht in der weit verbreiteten Praxis gesucht werden, allergie-empfindliche junge Menschen von der Wahl bestimmter Berufe abzuhalten.

 

Ziel muss es sein, vor allem mit Hilfe von Präventiv-Maßnahmen, Gesundheitsgefahren für junge Leute am Arbeitsplatz abzuwehren.