Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen – (AAK) e.V.

Ökonomisierung gefährdet Kinder!

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AAK-Appell zur Landtagswahl 2023 in Hessen – Zur Umsetzung Prävention und Versorgung der heranwachsenden Generation

Aktueller Appell zur Landtagswahl in Hessen:

Ökonomisierung gefährdet Kinder!

Eltern beklagen bestehende Mangellagen der Grundversorgung von Kindern, von Prävention bis zum Bedarf des multidisziplinären resilienten Behandlungsansatzes in Akutsituationen und in der Verlaufsbetreuung einer längerfristigen Therapie, so z.B. viel zu lange Diagnosewege, der Rückbau von Kinderstationen in Unikliniken und Krankenhäusern.

Fachleute warnen vor drohenden Defiziten und keine optimalen Versorgungsbedingungen im Gesundheitssystem bzw. Gesundheitswesen.

Durch die expandierende Ökonomisierung der medizinischen Versorgung sind in Deutschland zunehmend Kinder und Jugendliche betroffen. Im deutschen Medizinsystem ist der Grundsatz nach Bedarf zu behandeln durch die Prämisse (außer in Notfällen), nur refinanzierbare Leistungen vorzuhalten, ersetzt worden. Dieser Paradigmenwechsel bedeutet insbesondere für chronisch kranke Kinder und Jugendliche eine teils empfindliche Benachteiligung (z.B. in der Qualitätssicherung) und entspricht nicht den in unserem Land vorhandenen Mitteln (Art. 4 der CRC) zum Erreichen eines Höchstmaßes an Gesundheit (Art. 24 der CRC).

Chronisch kranke Kinder sind aufgrund ihrer Vulnerabilität (Verwundbarkeit, Verletzbarkeit) im besonderen Maße auf ein leistungsfähiges Gesundheitssystem angewiesen.

Ziel ist es, auf die Rechte der Kinder auf eine kindgerechte Gesundheitsvorsorge und multizentrische Behandlung und Beratung z.B. auch Schulungen hinzuarbeiten.

Ausgewogene Ernährung, schadstoffarme Umwelt, wie z.B. Vermeidung von Feinstaub, Ozon, Stickoxide und Allergene in der Atemluft, der Wohnumgebung, Heilklimaaufenthalte sind Kinderrechte.
 

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen!“ – Kinderrechte gehören umgesetzt!

Gerade in Zeiten des Klimawandels und der dadurch zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen durch mehr und neue Allergene ist auf die Prävention und die Kenntnis im Umgang mit derlei Folgen wert zu legen und fordert Handlung.

Z.B.

  • gibt es in Hessen mindestens 200.000 Kinder und Jugendliche mit nicht heilbaren, aber behandelbaren Erkrankungen.
  • Eltern empfinden den Anspruch der Kinderrechtskonvention mit dem „Höchstmaß an Gesundheit“ in einem Widerspruch zu den „ausreichenden“ Leistungen im § 12 SGB V (WANZ).
  • Die Versorgung von Kindern mit chronischer Erkrankung erfordert Zeit und personalisierte Anbindung (auch zu Unzeiten): oft stehen nur 15 Minuten für das Arztgespräch zur Verfügung – das ist viel zu wenig!
  • Die Verweildauern stationärer Behandlungen haben sich in den letzten Jahren stark reduziert (3,8 Tage pro Fall). Bei fehlenden Physiotherapeuten, Diätassistenten, Sozialarbeitern und Psychotherapeuten wird die Entlassung in die ambulante Betreuung oft schlecht vorbereitet.
  • Eltern von chronisch kranken Kindern wünschen sich eine qualitätsgesicherte Versorgung.

Eltern benötigen Unterstützung staatlicherseits um ihre Elternpflichten (Art. 6 GG) erfüllen zu können. Diese Unterstützung wird in der Kinderrechtskonvention eingefordert.
 

Was „kann und ist“ ein Zusammenschluss einer Kinder-Familien- Selbsthilfeorganisation wie die AAK eigentlich?

EMPOWERMENT * bedeutet, dass wer Pflichten und Rechte hat, auch informiert sein und mitentscheiden muss.

Daher interessiert die Eltern insbesondere, inwiefern die Parteien sich dafür einsetzen, Selbsthilfe-/Elternvertreter in Kinderkliniken, Krankenkassen, Ärztekammern, regionale Gesundheitskonferenzen mit Stimmrecht teilnehmen zu lassen.
 

Auch die Anfertigung von Tätigkeitsberichten zur Versorgung chron. kranker Kinder der o.g. Institutionen würde begrüßt werden. Die Eltern müssen sicher gehen können, dass die von ihnen gezahlten Krankenkassenbeiträge auch tatsächlich für die nach Behandlungsstandards erforderliche Versorgung ihrer Kinder im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrages genutzt und nicht z.B. für Investitionen in der Krankenhausfinanzierung (für die vom Gesetz her die Landesregierung zuständig sind) oder auch Profite zweckentfremdet werden.

Einmal im Jahr könnte der Gesundheitsminister mit einem fundierten Bericht zur Situation der kranken Kinder/Jugendlichen Stellung beziehen.

Ein wesentlicher Punkt für die Eltern ist zudem, mit welchen Nachwuchsförderungen und Arbeitsplatzverbesserungen die Parteien speziell bei Ärzten und Pflegekräften die Versorgung chronisch kranke Kinder zukünftig sicherstellen wollen.“

  • Lt. BZgA: Empowerment zielt darauf ab, Menschen zu befähigen, mittels Nutzung der eigenen personalen und sozialen Ressourcen, ihre soziale Lebenswelt und ihr Leben selbst zu gestalten.
  • In Empowermentprozessen werden hierarchische oder paternalistischen Ebenen verlassen und die vorhandenen Stärken und Ressourcen der Menschen gesucht und betont.
  • Ergebnisse gelungener Prozesse sind die Aufhebung von Ohnmacht und ein gestärktes Selbstbewusstsein. Das Konzept entstammt der US-amerikanischen Gemeindepsychologie und beeinflusst heute die Gesundheitsförderung, Selbsthilfe, Psychiatrie, Jugendhilfe, Organisationsentwicklung und Entwicklungszusammenarbeit

https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/empowermentbefaehigung/

 

Werdegang und Hintergrund (beispielhaft aus über 40jähriger AAK-Arbeit) des „offenen AAK-Briefes 9/2023“

Es wurde festgestellt, dass wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse zur Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit weitgehend in Vergessenheit geraten.

Z.B. (Lt. WHO: Gesundheit: Abwesenheit von Krankheit, kümmern um Gesundheit als die größte Friedensbewegung), Erfahrungs- und Fachkompetenz gemeinsam in Beteiligungsprozessen (z.B. „Gesunde Städte“, „Kinderbeiräte“ etc.) regional leben = besseres Klima, auch umsetzbar sind.

1. Antrag, mit erfolgtem Beschluss, an die ordentliche Bundesmitgliederversammlung der AAK am 24.06.2023
zur öffentlichen Umsetzung als Verlautbarung

von Constanze Ellinghaus und Brigitte Höncher, Mitglieder der AAK auf Basis vorangegangener Besorgnisse und Verlautbarungen der Kinder- und Familien-Selbsthilfe AAK, die sich an den Wegen der präventiven Entscheidungen in kommunalen und überregionalen Entscheidungswegen verpflichtet fühlt und sich nach vorhandenen Kräften der Elternschaft, der Kinderpartizipation , Fachgespräche, mit dem wissenschaftlichen Beirates der AAK, gemeinsam in die partnerschaftlichen Prozesse mit ihren Möglichkeiten einbringen kann.

2. Unterlagen zum aktuellen Prozedere –
Veranstaltung am 31.10.2022 in Dillenburg

3. Aus der Retro-AAK-Arbeit der Verlauf vom AAK-Bundesmitgliederversammlungsbeschlusses bis zum Europaparlament

4. Ein Transparenzverzeichnis der AAK zu Leistungen und Behandlungsqualität der Kinder-Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung in Deutschland
„AAK-Verzeichnis: „Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen Sonder-Informationsblatt – Eltern für Eltern –, AAK-Verzeichnis für Heilverfahren und Klimabehandlung für Kinder und Jugendliche mit chronischen Haut- und Bronchialerkrankungen von Kinderklinikstandorten aus dem Jahr 2000/2001: www.aak.de/fileadmin/gfx/Infobroschuere_55.pdf

5. Papier DAKJ aus dem Jahr 2012,
welches auf eine flächendeckende notwendige pädiatrische Versorgung verweist: https://dakj.de/wp-content/uploads/2015/11/Institutionelle_Resourcen_Begruendungsdokument_2013.pdf